Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der SUAN Conceptual Design GmbH (kurz: Suan). Sie sind nur gültig, wenn sie dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.
2. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Grundsätze
3. Leistungen der SUAN Conceptual Design GmbH
Suan erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse strategische, gestalterische, organisatorische und administrative Leistungen. Ausführliche Details dazu sind in der Honorarordnung ersichtlich.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Suan verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Suan verpflichtet sich, die ihr anvertrauten oder für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Suan geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Logos, Texte, Fotos, Grafiken, Illustrationen, Verpackungen, usw.) gehören der SUAN Conceptual Design GmbH. Suan kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Suan nicht berechtigt ist. die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Suan ist berechtigt, seine Urheberschaft an den durch ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Suan geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von Suan geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Suan einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.
Suan gewährt dem Auftraggeber kein Nutzungsrecht an nicht weiterverfolgten Designvorschlägen, ausser dies wird gesondert vereinbart.
7. Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Suan verpflichtet den Auftraggeber zur ZahIung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10 000.—. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8. Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Suan ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Auftraggeber Suan in jeder Hinsicht schadlos.
9. Externe Zulieferung
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Suan Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss.
10. Aufbewahren von Unterlagen
Suan ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von Suan die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.
11. Einzelpräsentationen
Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Suan-Honorarordnung.
12. Belegexemplare und Eigenwerbung
Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind Suan unaufgefordert 10 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Suan steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.
Suan darf die von ihr geschaffenen und durchgeführten Konzepte und Dienstleistungen für ihre Eigenwerbung in allen gängigen Medien und die Einsendung zu Wettbewerben und deren Veröffentlichung verwenden.
Honorar
13. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung kostenfrei.
14. Richtofferte und Honorarabrechnung
Grundlage für die Richtofferte und die Honorarabrechnung ist die Suan-Honorarordnung. Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jedem Fall empfohlen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von Suan rechtzeitig bekannt gegeben.
15. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Suan Anrecht auf:
a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Suan das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Suan
16. Abrechnung
Suan hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vorzunehmen.
17. Zahlungsbestimmungen
Suan stellt monatlich die geleisteten Aufwände in Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen sind. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Suan den Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
18. Berater- und Vermittlungskommissionen
Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich Suan.
Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn Suan ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber in Rechnung stellt.
Rechtliches
19. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Suan unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von Suan nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art.394ff. über den einfachen Auftrag.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Suan.
Stand 8/2023
Urheber der Ursprungsversion dieser AGB:
Berufsverband SGD Swiss Graphic Designers